Gastflieger sind bei uns jederzeit herzlich willkommen!
Die Teilnahme am Schleppbetrieb ist nur unter Einhaltung sämtlicher rechtlicher Voraussetzungen möglich, dies sind im Besonderen: der Besitz aller notwendigen Lizensen (mind. beschränkter Luftfahrerschein; Windenschleppstartberechtigung, Windenführerberechtigung bei Windenbedienung), zugelassenes und geprüftes Material, Haftpflichtversicherung, ausserdem ist die FBO (pdf) einzuhalten.
Mit Rücksicht auf die hiesige Landwirtschaft (Absprache mit den Gemeinden) gilt noch folgende Geländeordnung:
- Ziel sollte sein mit thermischen Aufwinden aufzusteigen und wegzufliegen, gelingt dies nicht, wird auf den ausgewiesenen Landebereich oder direkt auf den Feldwegen gelandet
- Landungen auf Anbauflächen sind untersagt.
- Fahrzeuge von Piloten dürfen nicht auf der Flur geparkt werden, bitte im Dorf oder auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken.
- Ansonsten gilt: „Landwirtschaft hat immer Vorrang, die Strecke wird sofort freigemacht“
- Bei Annäherung von Pferd & Reiter ist der Flugbetrieb zu unterbrechen, die Schirme bleiben auf dem Boden (möglichst zusammenraffen). Landungen nicht in der Nähe von Pferden durchführen.
Desweiteren müssen die Auflagen der jeweiligen Gelände beachtet werden (siehe unter den Geländen)