Regelung für Piloten
Gastflieger sind bei uns jederzeit herzlich willkommen!
Die Teilnahme am Schleppbetrieb ist nur unter Einhaltung sämtlicher rechtlicher Voraussetzungen möglich, dies sind im Besonderen: der Besitz aller notwendigen Lizensen (mind. beschränkter Luftfahrerschein; Windenschleppstartberechtigung, Windenführerberechtigung bei Windenbedienung), zugelassenes und geprüftes Material, Haftpflichtversicherung, ausserdem ist die FBO (pdf) einzuhalten.
Mit Rücksicht auf die hiesige Landwirtschaft (Absprache mit den Gemeinden) gilt noch folgende Geländeordnung:
- Ziel sollte sein mit thermischen Aufwinden aufzusteigen und wegzufliegen, gelingt dies nicht, wird auf den ausgewiesenen Landebereich oder direkt auf den Feldwegen gelandet.
- Landungen auf Anbauflächen sind untersagt.
- Fahrzeuge von Piloten dürfen nicht auf der Flur geparkt werden, bitte im Dorf oder auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken.
- Ansonsten gilt: „Landwirtschaft hat immer Vorrang, die Strecke wird sofort freigemacht“
- Bei Annäherung von Pferd & Reiter ist der Flugbetrieb zu unterbrechen, die Schirme bleiben auf dem Boden (möglichst zusammenraffen). Landungen nicht in der Nähe von Pferden durchführen.
- Wir bevorzugen VOX fähige Funkgeräte mit Headset (keine Pflicht, aber angeraten), oder Funkgeräte die problemlos im Flug bedient werden können. Dies dient der klaren Verständigung zwischen Pilot und Winde/Startplatz, da wir häufig durch Bärte schleppen und weit vor dem Ende der Schleppstrecke klinken. Zudem werden bei zu großer Höhe oder Schlepps gegen die Sonne trotz Fernglas die Zeichen des Piloten oft nur schwer erkannt.
- Wir holen jeden Flieger zurück!!! Wer abgeholt werden möchte, muss sein Funkgerät nach der Landung an lassen, sodass er erreichbar ist. Dies dient der Findung des Piloten bei einer Außenlandung. Zudem sollte der Schlüssel des eigenen Fahrzeugs nach Absprache für die Rückholung deponiert werden, um den Schleppbetrieb nicht aufzuhalten. Anderweitig sind Wartezeiten bis zur Abholung durch einen freien Piloten einzuplanen.
Desweiteren müssen die Auflagen der jeweiligen Gelände beachtet werden (siehe unter Fluggelände)